Reflektierende Aufkleber im Straßenverkehr

Reflektierende Aufkleber leisten einen sinnvollen Betrag zum Schutz im Straßenverkehr. Diese können sowohl an Personen. Gegenstände als auch an Fahrzeuge angebracht werden. So können in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen Personen, Tiere und Gegenstände durch Ihre reflektierende Oberfläche rechtzeitig wahrgenommen werden.

Was genau sind reflektierende Aufkleber?

Reflektierende Aufkleber bestehen unter anderem aus Mikroglasperlen, die das Licht, welches auf den Aufkleber trifft, reflektieren – dadurch wird der Aufkleber in der Dunkelheit entsprechend sichtbar.

Für wen sind selbstklebende Reflektoren geeignet?

Grundsätzlich eignen sich diese für jeden, der in der Dunkelheit unterwegs ist und/oder Gegenstände bei Dunkelheit sichtbar machen möchte. Personen etwa können Reflektoren zum Aufkleben an den Schulranzen ihrer Kinder, Koffer, Tragetaschen oder den Rucksack befestigen, um im Straßenverkehr bei Dunkelheit oder schlechter Sicht besser wahrgenommen zu werden. Besonders interessant ist dies bei Schulkindern, die aufgrund ihrer „Unberechenbarkeit“ und Größe schnell Gefahr laufen, von einem Fahrzeug erfasst zu werden. Mithilfe der Aufkleber werden Kinder folglich besser und schneller zwischen parkenden Autos und schlecht beleuchteten Straßen gesehen. Eine Bereicherung stellen die Aufkleber auch für Mütter dar, die etwa mit Kinderwagen unterwegs sind, an denen ebenfalls Aufkleber mit reflektierender Oberfläche angebracht werden können. Nicht selten ist es nicht möglich, einen Kinderwagen auf dem Gehweg zu bewegen, da diese unter Umständen zugeparkt wurden. Häufiges Wechseln der Straßenseite stellt somit eine Gefahr dar, die mithilfe von Reflektoren minimiert werden kann. Personen, die per Fahrrad oder zu Fuß auf dem Weg zur Arbeit sind, verschaffen sich ebenfalls einen Sicherheitsvorteil, indem sie einen Aufkleber an Fahrrad (Achtung, Zulässigkeit beachten) oder einem Gegenstand anzubringen, um besser gesehen zu werden. Dies können die Gepäcktaschen am Fahrrad oder ein Aktenkoffer etc. sein. Hundebesitzer, die Ihr Haustier in der Früh oder spät abends ausführen, finden auch hier eine sinnvolle Anwendung – geeignete Aufkleber mit reflektierender Oberfläche anzubringen. So können Hunde unter anderem besser von Radfahrern wahrgenommen werden, die sich mit den Fußgängern den Weg teilen und nicht versehentlich in die Leine des Hundes hineinfahren. Reflektor Aufkleber werden auch an den Kanten einer Einfahrt angebracht, um Beschädigungen am Fahrzeug zu vermeiden, um ein Kinderzimmer zu verschönern oder Gefahrenquellen erkenntlich zu machen – dem Einsatz der Aufkleber mit reflektierender Oberfläche sind folglich keine Grenzen gesetzt.

Dürfen Aufkleber, die reflektieren, auf Pkws angebracht werden?

Die EU Norm ECE 48 regelt die Zulässigkeit von reflektierenden Aufklebern an Pkws. Aus dieser Regelung kann entnommen werden, dass es Privatpersonen nicht gestattet ist, reflektierende Folien oder Aufkleber an ihrem Pkw anzubringen.

Sind reflektierende Aufkleber am Fahrrad zulässig?

Laut Straßenverkehrsordnung sind reflektierende Aufkleber an einem Fahrrad nicht zulässig. Jedoch ist es so, dass Fahrräder, die über Reflektor-Aufkleber im sinnvollen Maße verfügen, selten beanstandet werden. So können unter bestimmten Umständen reflektierende Aufkleber am Laufrad zulässig sein, sofern es sich in diesem Fall etwa um einen vollständig geschossenen Streifen handelt, kann dies bereits teilweise den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Letzten Endes bleibt es genau genommen jedoch unerlaubt und sollte im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde nachgefragt werden.

Fazit

Reflektierende Aufkleber stellen unter Beachtung der Zulässigkeit im Straßenverkehr eine sicherheitsrelevante Bereicherung dar. So können Kinder besser sichtbar gemacht werden, wenn sie sich auf dem Schulweg befinden oder anderweitig auf der Straße unterwegs sind. Ebenso können Eltern den Kinderwagen und sich selbst besser kenntlich machen. Für Hundebesitzer können geeignete Aufkleber ebenfalls nützlich sein, um insbesondere das Hineinfahren eines Radfahrers in die Hundeleine zu vermeiden. Das Aufbringen von Reflektor-Aufklebern an Fahrzeugen privater Natur ist laut Straßenverkehrsordnung nicht gestattet – die gilt mitunter auch für Fahrräder. Um eine Zulässigkeit an diesen zu bewirken, erfordert es bestimmte Voraussetzungen.